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Jugendschutz

Hinweis zum Jugendschutz: Sicherstellung des E-Zigaretten Verkaufs an Volljährige

Gemäß des Jugendschutzgesetzes, welches seit dem 01.04.2016 in Kraft ist, ist es für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör Onlineshops verpflichtend, sicherzustellen, dass der Verkauf und die Zustellung ausschließlich an volljährige Personen erfolgen.

1. Sicherstellung der Volljährigkeit:

Bei Bestellabschluss geben Sie bitte Ihr korrektes Geburtsdatum an. Dieses wird durch eine Schufa-Abfrage verifiziert. Dabei überprüfen wir lediglich, ob Sie volljährig sind. Ihre Bonität spielt bei dieser Überprüfung keine Rolle. Ihre persönlichen Daten werden nicht weiter bei der Schufa abgefragt.

2. Alterssichtsprüfung bei Zustellung:

Wir versenden alle Pakete per DHL mit „Alterssichtsprüfung“. Das bedeutet, dass der Zusteller das Paket nur an eine volljährige Person überreicht. Falls der Empfänger offensichtlich über 18 Jahre alt ist, wird der Zusteller möglicherweise keinen Ausweis verlangen. Sollte der Empfänger jedoch jünger erscheinen, wird nach einem Ausweis gefragt. Daher empfehlen wir jungen Personen, immer einen Ausweis griffbereit zu haben, wenn sie ein Paket von uns erwarten.

Unser oberstes Anliegen ist es, den Jugendschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass unsere Produkte nur in die Hände von volljährigen Personen gelangen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Hier findest du den offiziellen EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung für Waren.

EU-Hinweis in voller Größe öffnen (neuer Tab)

Weitere Informationen bei Your Europe (neuer Tab)

Ein Problem mit deiner Ware? Melde dich bei uns.

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.